About us

If we wait for the moment when everything,
absolutely everything is ready, we shall never begin.
(Ivan Turgenev)

Disclaimer

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Angebote & Annahme
Mit der Annahme dieses Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande und damit werden unsere Geschäftsbedingungen anerkannt. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Beziehungen zu anderen Kunden, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Sie werden Vertragsbestandteil, sobald der Empfänger in deren Kenntnis Beziehungen mit uns aufnimmt, fortsetzt oder unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt.

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen des Eigentümers oder Dritten (zum Beispiel Kollegengeschäft). Für die in unseren Angeboten gemachten Angaben können wir somit keine Haftung übernehmen. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.

3. Vorkenntnis
Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für unsere Provision. der Empfänger ist verpflichtet, uns innerhalb von acht Tagen Mitteilung zu machen, wenn ihm das angebotene Objekt bereits von anderer Seite her bekannt ist, andernfalls gilt der Nachweis durch uns als anerkannt und es ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu zahlen.

4. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer Vertragstyp als der ursprünglich vorgesehene geschlossen wird, der wirtschaftlich die Nutzungs- und Verfügungsmöglichkeit – wenn auch in anderer Form – verschafft. Dies gilt auch bei Erwerb eines Objektes durch Zwangsversteigerung oder Ausbildungsabkommen. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über Bundesbankdiskont fällig. 
Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. 
Auf unser erstes Verlangen hin überlassen Sie uns eine einfache Vertragsabschrift.

7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind – sofern im Angebot nicht anders vermerkt – mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.

a)  Kauf
Bei Grundstückskäufen errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen von dem Wert bis EUR 5 Mio. 6%, von dem Wert über EUR 5 Mio. bis EUR 10 Mio. 5%, von dem Wert über EUR 10 Mio. bis EUR 25 Mio. 4% und von dem Wert über EUR 25 Mio. 3% vom Käufer.

b)  Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom Grundstückswert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude von dem Wert bis EUR 10 Mio. 5% von dem Wert über EUR 10 Mio. bis EUR 25 Mio. 4% und von dem Wert über EUR 25 Mio. 3% vom Erbbaurechtserwerber.

c)  Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Übertragung von Gesellschaftsrechten berechnet von dem Vertragswert bis EUR 10 Mio. 5%, von dem Wert über EUR 10 Mio. bis EUR 25 Mio. 4% und von dem Wert über EUR 25 Mio. 3% vom Erwerber. Vertragswert im Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert.

d)  An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 1% vom Erwerber.

e)  Vermietung und Verpachtung
– bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 2,5 Nettomonatsmieten vom Mieter.
– bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr als 3 Nettomonatsmieten vom Mieter.
– bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten 
Festlaufzeit und von vorstehenden Provisionssätzen eine weitere Nettomonatsmiete vom Mieter.
 Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

8. Tätigkeit für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Haftungsausschluss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Fall haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bezüglich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt nicht (§ 309 Ziff. 7 a BGB). Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Berlin.

11. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Rechtshinweis

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